Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für
kraut & geziefer
eine Marke von Edwin Resic
www.krautundgeziefer.at
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die unter der Marke kraut & getziefer – eine Marke von Edvin Resic erbracht werden.
1.2 Vertragspartner ist Edvin Resic, Einzelunternehmer (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend „Kunden“).
1.3 Die AGB gelten für alle Beauftragungen – unabhängig davon, ob diese
- schriftlich,
- mündlich,
- telefonisch,
- per E-Mail,
- über Nachrichtendienste (z. B. WhatsApp, SMS)
oder - über die Website www.krautundgeziefer.at
zustande kommen.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungsgegenstand
2.1 kraut & geziefer erbringt ausschließlich einfache Garten-, Grünflächen- und Grundstückshilfsarbeiten, die keine fachliche Ausbildung oder gewerbliche Befähigung voraussetzen.
2.2 Zum zulässigen Leistungsumfang zählen insbesondere:
- Rasen mähen
- Kanten schneiden
- Hecken und Sträucher leicht schneiden
- Entfernen von Totholz und abgestorbenen Pflanzenteilen
- Laub rechen und einfache Entsorgung
- Gießen und einfache Pflege von Pflanzen
- Rückschnitt von Pflanzen nach ausdrücklicher Anweisung des Kunden
- Kehren und Reinigen von Wegen und befestigten Flächen im Außenbereich
- Einfache Hilfs- und Reparaturtätigkeiten im Garten (z. B. lockeres Brett anschrauben, einfache Befestigungen)
2.3 Es wird ausdrücklich kein Erfolg geschuldet, sondern ausschließlich die fachgerechte Ausführung der beauftragten Tätigkeit.
3. Ausdrückliche Leistungsabgrenzung (Ausschlüsse)
3.1 Nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind insbesondere:
- Gärtnerisches Fachhandwerk
- Baumschnitt, Baumfällung oder Arbeiten an Bäumen
- Arbeiten mit Motorsägen, Hebebühnen oder vergleichbaren Spezialgeräten
- Winterdienst (Schneeräumung, Streudienst)
- Fassaden-, Gebäude-, Büro- oder Sonderreinigungen
- Arbeiten, die besondere Sicherheitsmaßnahmen, Fachkenntnisse oder Genehmigungen erfordern
3.2 Leistungen außerhalb dieses Rahmens werden weder angeboten noch erbracht, auch nicht auf Wunsch des Kunden.
4. Geräte und Arbeitsmittel
4.1 Es kommen ausschließlich haushaltsübliche Gartengeräte (z. B. Rasenmäher, Heckenscheren, Handwerkzeuge) zum Einsatz.
4.2 Der Einsatz von Spezialmaschinen, Motorsägen oder schweren Geräten ist ausgeschlossen.
5. Beauftragung und Vertragsart
5.1 Leistungen werden grundsätzlich als Einzelaufträge erbracht.
5.2 Wiederkehrende Tätigkeiten (z. B. wöchentliche Pflege über mehrere Monate) gelten rechtlich als wiederholte Einzelaufträge auf Stundenbasis.
5.3 Rabatte bei regelmäßigem Leistungsumfang stellen keine Pauschalverträge dar.
6. Preise und Abrechnung
6.1 Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Stundenbasis zum jeweils vereinbarten Stundensatz.
6.2 Zusätzlich können gesondert verrechnet werden:
- Anfahrtspauschalen
- Pauschalen für Abtransport und Entsorgung von Grünschnitt
6.3 Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ist Grundlage der Abrechnung.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
7.3 Mahn- und Inkassokosten können im gesetzlich zulässigen Ausmaß verrechnet werden.
8. Anwesenheit des Kunden
8.1 Grundsätzlich erfolgen Arbeiten in Anwesenheit des Kunden.
8.2 Ausnahmsweise können Leistungen (z. B. Gießen während Urlaubsabwesenheit) auch ohne Anwesenheit erfolgen, sofern:
- das Grundstück frei zugänglich ist und
- keine Schlüssel übergeben werden.
8.3 Eine Schlüsselverwahrung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
9.2 Bei Verbrauchern bleibt die Haftung für Personenschäden unberührt.
9.3 Keine Haftung besteht insbesondere für:
- Schäden infolge von Anweisungen des Kunden
- natürliche Einwirkungen (Witterung, Trockenheit, Schädlingsbefall)
- bereits vorgeschädigte Pflanzen oder Materialien
- das Ausbleiben eines gewünschten optischen oder gärtnerischen Erfolges
9.4 Pflanzen sind Naturprodukte; ein bestimmtes Wachstum oder Erscheinungsbild wird nicht geschuldet.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
- der Arbeitsbereich frei zugänglich ist
- auf bekannte Gefahren hingewiesen wird
- alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden
- und den anwesenden Helfer oder Helferin ordentlich einzuweisen (Arbeitseinweisung)
10.2 Unterlässt der Kunde notwendige Mitwirkung, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Einzelaufträge enden mit Erbringung der Leistung.
11.2 Wiederkehrende Beauftragungen können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen beendet werden. Verrechnete Rabatte sind bei Nichterfüllung der Rabattvoraussetzung gegenzurechnen bzw. aufzuschlagen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Für Unternehmer wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
